Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juni 2026 · DATUREX GmbH, Dresden · gültig für den Daturex Privacy Scanner
§ 1 Geltungsbereich, ausschließliche Geltung gegenüber Unternehmern
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der DATUREX GmbH, Hermann-Reichelt-Straße 3A, 01109 Dresden (nachfolgend „Anbieter") und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde") über die Nutzung des Online-Dienstes „Daturex Privacy Scanner" einschließlich der kostenlosen Probeleistung, der kostenpflichtigen Abonnements, der Programmierschnittstelle (API) sowie etwaiger White-Label- und Eigendomain-Funktionen.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Der Abschluss von Verträgen mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.
(3) Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).
(4) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Individuell getroffene Vereinbarungen (insbesondere gesonderte Dienstleistungs-, Rahmen- oder Auftragsverarbeitungsverträge) haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Leistungsgegenstand und geschuldete Beschaffenheit
(1) Der Anbieter stellt den Daturex Privacy Scanner als technisches Analyse-Werkzeug zur automatisierten Untersuchung von Websites auf datenschutzrechtlich relevante technische Merkmale bereit (u. a. Cookies, lokale Speicher, Tracker und Web-Beacons, Datenübertragungen an Dritte, Content-Security-Policy-Konfiguration). Die Auswertung und Erläuterung der erhobenen Evidenz erfolgt teilweise automatisiert unter Einsatz KI-gestützter Verfahren.
(2) Geschuldet ist die Bereitstellung dieses technischen Werkzeugs und die Durchführung der automatisierten Analyse, nicht jedoch ein bestimmtes Ergebnis, eine vollständige Erkennung aller datenschutzrelevanten Sachverhalte oder die rechtliche Bewertung eines Einzelfalls. Die Ergebnisse sind eine technische Momentaufnahme zum Zeitpunkt des Scans und können je nach Website-Verhalten, Einwilligungszustand, Geolokation und externen Diensten variieren.
(3) Da die Auswertung automatisiert und KI-gestützt erfolgt, können die Ergebnisse Lücken, Fehlklassifikationen sowie falsch-positive oder falsch-negative Befunde enthalten. Eine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder rechtliche Belastbarkeit der Auswertung wird ausdrücklich nicht übernommen; insoweit handelt es sich um eine Beschreibung der geschuldeten Beschaffenheit, nicht um einen Mangel.
(4) Der Dienst ist ein technisches Hilfsmittel. Er stellt weder eine Rechts- oder Datenschutzberatung noch ein Rechtsgutachten dar, ersetzt nicht die individuelle Prüfung durch eine:n qualifizierte:n Datenschutzbeauftragte:n oder Rechtsanwält:in und begründet kein Mandats- oder Beratungsverhältnis. Eigenverantwortliche Entscheidungen des Kunden auf Grundlage der Ergebnisse trifft dieser ausschließlich selbst.
(5) Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem gewählten Tarif. Der Anbieter ist berechtigt, den Dienst weiterzuentwickeln, anzupassen und zu verbessern, soweit dies dem Kunden zumutbar ist und der vertraglich geschuldete Kernfunktionsumfang nicht wesentlich eingeschränkt wird.
§ 3 Kostenlose Probeleistung (Free-Scan)
(1) Die kostenlose Probeleistung (begrenzte Anzahl Scans pro IP-Adresse und Tag, ohne Registrierung) wird unentgeltlich und ohne Abschluss eines Dauerschuldverhältnisses bereitgestellt. Ein Anspruch auf Verfügbarkeit, einen bestimmten Funktionsumfang oder Fortbestand der Probeleistung besteht nicht.
(2) Die Probeleistung wird „wie besehen" (as is) ohne Gewährleistung bereitgestellt. Der Anbieter kann sie jederzeit, auch ohne Vorankündigung, ändern, beschränken oder einstellen. Eine Umgehung der mengenmäßigen Begrenzung (insbesondere durch technische Verschleierung der IP-Adresse oder automatisierte Massenabfragen) ist untersagt.
§ 4 Registrierung, Konto und Zugangsdaten
(1) Die Nutzung kostenpflichtiger Leistungen setzt ein Kundenkonto voraus. Der Kunde hat die bei der Registrierung abgefragten Angaben vollständig und richtig zu machen und Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.
(2) Der Kunde hat seine Zugangsdaten sowie etwaige API-Schlüssel geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Für sämtliche Handlungen, die über sein Konto bzw. unter seinen API-Schlüsseln vorgenommen werden, ist der Kunde verantwortlich, soweit er dies zu vertreten hat. Bei Verdacht auf Missbrauch oder Kenntnis einer Kompromittierung hat der Kunde den Anbieter unverzüglich zu informieren.
§ 5 Zulässige Nutzung, Scan-Berechtigung und Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde darf ausschließlich solche Websites, Domains und Systeme scannen lassen, deren Inhaber oder Betreiber er selbst ist oder für deren technische Untersuchung ihm eine ausdrückliche Berechtigung der verfügungsberechtigten Person vorliegt. Der Kunde sichert das Vorliegen dieser Berechtigung mit jedem Scan-Auftrag zu. Das Scannen fremder Websites oder Systeme ohne Berechtigung ist untersagt.
(2) Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass seine Nutzung des Dienstes mit dem geltenden Recht vereinbar ist. Untersagt sind insbesondere:
- das Scannen von Websites oder Systemen ohne Berechtigung des Verfügungsberechtigten;
- die Nutzung des Dienstes zur Überlastung, Störung oder Beeinträchtigung fremder Infrastruktur (z. B. DoS-artige Lastaktionen);
- die Umgehung von Mengen-, Tarif- oder Sicherheitsbeschränkungen sowie von Maßnahmen zur Missbrauchsabwehr;
- jede rechtswidrige, schutzrechts-, wettbewerbs- oder datenschutzverletzende Nutzung der Ergebnisse oder des Dienstes.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, bei einem begründeten Verdacht eines erheblichen Verstoßes gegen Absatz 1 oder 2 den Zugang vorübergehend zu sperren oder einzelne Aufträge abzulehnen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung (§ 9) bleibt unberührt.
§ 6 API-Nutzung und Schnittstellen
(1) Soweit der Tarif eine Programmierschnittstelle (API) umfasst, darf der Kunde diese ausschließlich im vertraglich vereinbarten Umfang und innerhalb etwaiger Nutzungs-/Ratenbegrenzungen einsetzen. API-Schlüssel sind personengebunden und vertraulich zu behandeln.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, die API technisch fortzuentwickeln und angemessene Ratenbegrenzungen festzulegen. Bei Missbrauch, übermäßiger Last oder Verstoß gegen diese AGB kann der Anbieter einzelne API-Schlüssel sperren oder widerrufen.
§ 7 White-Label-Funktionen und eigene Domains
(1) Soweit der Tarif White-Label- oder Eigendomain-Funktionen (z. B. eigenes Branding, Anbindung einer eigenen Domain per CNAME) umfasst, ist der Kunde für die unter seiner Marke bzw. Domain dargestellten Inhalte und deren rechtliche Zulässigkeit allein verantwortlich.
(2) Der Kunde hat insbesondere die unter seiner Domain erforderlichen eigenen Pflichtangaben (z. B. Impressum und Datenschutzerklärung) selbst bereitzustellen sowie gesetzlich oder vertraglich erforderliche Hinweise — etwa zum technischen, nicht-rechtsberatenden Charakter der Auswertung (§ 2) — nicht zu entfernen oder zu verfälschen.
§ 8 Verfügbarkeit, Wartung und Support
(1) Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit des Dienstes, schuldet jedoch außerhalb einer ausdrücklich gesondert vereinbarten Service-Level- Vereinbarung keine bestimmte Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten, erforderliche Sicherheitsmaßnahmen sowie Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (insbesondere höhere Gewalt, Ausfälle Dritter, Nichtverfügbarkeit der zu scannenden Websites) können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.
(2) Geplante Wartungsfenster wird der Anbieter, soweit zumutbar, vorab ankündigen und nach Möglichkeit in nutzungsarme Zeiten legen.
§ 9 Vertragsschluss, Laufzeit und Kündigung
(1) Die Nutzung der kostenlosen Probeleistung (§ 3) begründet kein Dauerschuldverhältnis. Kostenpflichtige Abonnements kommen durch Bestellung des Kunden und deren Annahme bzw. Bereitstellung durch den Anbieter, im Übrigen durch gesonderte Vereinbarung zustande.
(2) Abonnements werden mit monatlicher oder jährlicher Laufzeit angeboten. Sofern nicht abweichend vereinbart:
- Monatsabonnements haben eine Laufzeit von einem Monat und können mit einer Frist von sieben (7) Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden. Ohne fristgerechte Kündigung verlängern sie sich jeweils um einen weiteren Monat.
- Jahresabonnements haben eine Laufzeit von zwölf (12) Monaten und können mit einer Frist von dreißig (30) Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden. Ohne fristgerechte Kündigung verlängern sie sich jeweils um weitere zwölf (12) Monate. Eine ordentliche Kündigung innerhalb der laufenden Periode ist ausgeschlossen.
(3) Inhaber von Jahresabonnements erhalten ca. dreißig (30) Tage vor dem Verlängerungsdatum eine Erinnerung per E-Mail. Eine anteilige Erstattung bereits gezahlter Entgelte bei vorzeitiger Beendigung erfolgt nicht, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen.
(4) Kündigungen bedürfen mindestens der Textform (z. B. E-Mail). Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere bei einem erheblichen Verstoß des Kunden gegen § 5 oder bei Zahlungsverzug trotz Mahnung vor.
§ 10 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
(2) Die Abrechnung erfolgt im Voraus für die jeweilige Abrechnungsperiode über den vom Anbieter eingesetzten Zahlungsdienstleister bzw. per Rechnung. Rechnungsbeträge sind mit Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen geltend zu machen und den Zugang nach vorheriger Ankündigung bis zum vollständigen Ausgleich zu sperren.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Entgelte für künftige Abrechnungsperioden mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs (6) Wochen in Textform anzupassen. Ist die Anpassung für den Kunden mit einer Erhöhung verbunden, steht ihm das Recht zu, das Abonnement zum Wirksamwerden der Anpassung zu kündigen; hierauf wird in der Ankündigung hingewiesen.
(4) Gegen Forderungen des Anbieters kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 11 Gewährleistung
(1) Maßgeblich für die Mangelfreiheit ist die in § 2 beschriebene geschuldete Beschaffenheit. Der Anbieter gewährleistet die vertragsgemäße Bereitstellung des Dienstes nach dem jeweiligen Stand der Technik. Bei berechtigten Mängelrügen leistet der Anbieter Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels.
(2) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bei Vertragsschluss bereits vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten für die Haftung die Regelungen des § 12.
§ 12 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
- im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) — also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf — ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung nach Absatz 2 ist der Höhe nach auf die Vergütung begrenzt, die der Kunde in den zwölf (12) Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis an den Anbieter gezahlt hat.
(4) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters — gleich aus welchem Rechtsgrund — ausgeschlossen. Der Anbieter haftet insbesondere nicht für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder rechtliche Belastbarkeit der automatisiert bzw. KI-gestützt erzeugten Auswertungen (§ 2) und nicht für Entscheidungen oder Maßnahmen, die der Kunde auf deren Grundlage trifft.
(5) Der Anbieter haftet nicht für Störungen oder Ausfälle infolge höherer Gewalt, des Verhaltens Dritter oder von Infrastruktur außerhalb seines Einflussbereichs sowie nicht für die Verfügbarkeit oder das Verhalten der zu scannenden Websites.
(6) Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
(7) Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren in zwölf (12) Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn; dies gilt nicht in den Fällen der unbeschränkten Haftung nach Absatz 1.
§ 13 Freistellung
Der Kunde stellt den Anbieter auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen den Anbieter aufgrund einer dem Kunden zuzurechnenden Nutzung des Dienstes geltend machen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt insbesondere für Ansprüche wegen des Scannens von Websites oder Systemen ohne die erforderliche Berechtigung (§ 5), wegen der Verletzung von Schutz-, Datenschutz- oder Wettbewerbsrechten sowie wegen Inhalten, die der Kunde über White-Label- oder Eigendomain-Funktionen (§ 7) bereitstellt. Die Freistellungspflicht entfällt, soweit der Kunde den haftungsbegründenden Umstand nicht zu vertreten hat.
§ 14 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Die Datenschutzerklärung des Anbieters ist unter /datenschutz abrufbar und beschreibt die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Bereitstellung des Dienstes.
(2) Soweit der Anbieter im Rahmen kostenpflichtiger Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (Art. 28 DSGVO), schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung; dieser ist vorrangiger Bestandteil des Vertragsverhältnisses. Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Verarbeitungen verantwortlich.
§ 15 Änderungen dieser AGB
Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen (z. B. geänderte Rechtslage, höchstrichterliche Rechtsprechung, geänderte technische oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen) erforderlich ist und der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs (6) Wochen ab Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen; hierauf wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs ist jede Partei berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Wirksamwerden der Änderung zu kündigen.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist — soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist — Dresden. Der Anbieter ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie Nebenabreden bedürfen mindestens der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
DATUREX GmbH · Hermann-Reichelt-Straße 3A · 01109 Dresden · Stand: Juni 2026